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Tippgebervereinbarung
Die Immobiliencenter-Bara UG verpflichtet sich, an den Tippgeber eine einmalige Provision in Höhe von 1.000 €(eintausend Euro) zu zahlen, sofern aufgrund des gegebenen Hinweises ein notarieller Kaufvertrag über eine Immobilie zustande kommt.
Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeberprovision:
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Die Immobilie war der Immobiliencenter-Bara UG zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht bekannt.
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Ein wirksamer notarieller Kaufvertrag kommt infolge des Hinweises zustande.
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Der Kaufvertrag wird vollständig unterzeichnet und der Kaufpreis vom Käufer bezahlt.
Die Auszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Kaufpreiszahlung und Bestätigung des Vertragsabschlusses.
Ein Anspruch auf Provision besteht nur bei erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags und Erfüllung der oben genannten Bedingungen. Weitere Ansprüche des Tippgebers sind ausgeschlossen.
